AGB

I. Vertragsschluss / Laufzeit / Kündigung

1. Der Vertragsschluss zwischen Schilhab Media & Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Schilhab Media & Consulting GmbH zu erhalten.

2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen Schilhab Media & Consulting GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Schilhab Media & Consulting GmbH das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. 

4. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Schilhab Media & Consulting GmbH und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

II. Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Aufforderung für den Auftrag erforderliche Dateien und Inhalte zur Verfügung zu stellen. Das können zum Beispiel sein: Kontakt-E-Mail-Adresse, Imagevideo, Stellenbeschreibung, Bilder und Grafiken, Logo. Die Aufzählung der anforderbaren Dateien und Inhalte ist nicht abschließend und der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Dateien und Inhalte anzufordern, soweit dies für eine erfolgreiche Personalsuche durch den Auftraggeber erforderlich ist. Der Auftragnehmer behält sich weiter das Recht vor, die Dateien und Inhalte zurückzuweisen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen Abschnitt V. Ziffer 1. vorliegt. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten Dateien und Inhalte.

2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Dateien und Inhalte, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt frei von Rechten Dritter sind oder er frei über sie verfügen kann. Es erfolgt eine Haftungsfreistellung nach

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schilhab Media & Consulting GmbH bei der Produktion mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen Schilhab Media & Consulting GmbH zugänglich zu machen und für den Videodreh der Zutritt zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu gewährleisten. Dies gilt auch für von Schilhab Media & Consulting GmbH beauftragte Dritte (z.B. externes Drehteam). Der Auftraggeber hat Schilhab Media & Consulting GmbH einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Der Auftraggeber hat Schilhab Media & Consulting GmbH mindestens einen verbindlichen Vorschlag für einen Drehtermin zu machen. Er hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter, die im Video zu sehen sein werden, vor Drehbeginn ihr Einverständnis bzw. ihre Einwilligung zur Aufnahme und zur Verwendung und Veröffentlichung des Film- und Tonmaterials abgegeben haben.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags beginnt die Herstellung des Videos. Das Video wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Schilhab Media & Consulting GmbH anhand von Musterbeispielen (Referenzen oder Arbeitsproben auf Website etc.) vorweisen kann. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei der Schilhab Media & Consulting GmbH.

2. Die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von Schilhab Media & Consulting GmbH berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Schilhab Media & Consulting GmbH die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen Schilhab Media & Consulting GmbH zur Ablehnung. In diesem Fall steht Schilhab Media & Consulting GmbH ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von Schilhab Media & Consulting GmbH und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

3. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Schilhab Media & Consulting GmbH angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an Schilhab Media & Consulting GmbH überträgt. Schilhab Media & Consulting GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Schilhab Media & Consulting GmbH keine Haftung.

4. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

IV. Vergütung und Fälligkeit

1. Rechnungsstellung erfolgt mit Auftragsbestätigung.

2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € geltend zu machen.

3. Bei Zahlungsverzug erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen und ist berechtigt, alle für den Auftraggeber veröffentlichten Inhalte offline zu nehmen und aus den sozialen Netzwerken zu entfernen.

4. Durch die Vergütung nicht abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund von Fehlern in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dateien und Inhalte entstehen. Entstehen solche Kosten, so sind sie durch den Auftraggeber mit einem Stundenhonorar von 200,00 € zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu vergüten, wobei im 1/10-Takt, also je begonnener 6 Minuten abgerechnet wird. Der Auftraggeber ist zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet, wenn er der Kostenübernahme vorab zustimmt.

5. Zusätzlich hat der Auftraggeber für Drehtermine außerhalb Neunkirchen Fahrtkosten in Höhe von 0,45 € je Kilometer (zzgl. MwSt.) ab/an Neunkirchen sowie die Übernachtungskosten zu vergüten. Sollte der Auftraggeber gebuchte und in Textform bestätigte Drehtermine nicht einhalten, das heißt bis einschließlich 3 Tage vor dem Drehtag absagen, ist Schilhab Media & Consulting GmbH berechtigt, für jeden Fall der Nichteinhaltung zusätzlich 500,00 € (zzgl. MwSt.) zu berechnen.

V. Nutzungs- und Urheberrechte

1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Dateien und Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht, die Dateien und Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. Zur Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer auch das Recht, die Dateien und Inhalte technisch so zu bearbeiten, dass diese auf mobilen Endgeräten dargestellt werden können. Sollte dies zur Vertragsdurchführung erforderlich sein, so werden die vorstehenden Rechte auch über die Beendigung des Nutzungsvertrages hinaus eingeräumt.

2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm zur Verfügung gestellten Dateien und Inhalte für Werbung zu verwenden, insbesondere dürfen die Dateien, Inhalte zu diesem Zweck vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, bearbeitet, gesendet und/oder durch Sendung oder öffentliche Zugänglichmachungen wiedergegeben werden. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, den Namen des Auftraggebers online wie offline als Referenz zu nennen.

3. Die vorgenannten Nutzungsrechte werden dem Auftragnehmer als einfaches, räumlich unbefristetes und kostenloses Nutzungsrecht vom Auftraggeber eingeräumt. Die gemäß Ziffer 1 und 2 eingeräumten Rechte können vom Auftragnehmer auf Dritte übertragen und unterlizenziert werden, soweit dem keine berechtigten Interessen des Benutzers entgegenstehen.

4. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten und veröffentlichten Dateien und Inhalte unterliegen dessen Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen Dateien und Inhalte ausgenommen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von Auftragnehmer unverändert übernommen wurden.

5. Das Eigentum an allen während der Videoproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen verbleibt bei Schilhab Media & Consulting GmbH. Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte im vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt, sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über. Schilhab Media & Consulting GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z. B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder genehmigten Änderungen durch Schilhab Media & Consulting GmbH selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

VI. Leistungsbeschränkungen

1. Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits veröffentlichte Dateien und Inhalte wieder zu entfernen, wenn und soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Auftraggebers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Es gilt die Haftungsfreistellung nach Abschnitt VIII.

2. Der Auftragnehmer ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen jederzeit berechtigt, seine Leistungserbringung einzuschränken. Die berechtigten Interessen des Auftraggebers werden dabei soweit möglich berücksichtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund der vorgenannten Maßnahmen sind ausgeschlossen.

VII. Mängel und Gewährleistung

1. Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.

2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Kenntnisnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung.

VIII. Haftung

1. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers aus Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Auftragnehmer oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat, für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche des Auftraggebers aus dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

2. Beim Vorliegen leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das heißt von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den Ersatz des typischen bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers bei leichter oder einfach fahrlässiger Schadenverursachung ausgeschlossen.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der sozialen Netzwerke in denen die Online-Stellenanzeige veröffentlicht ist. Ebenso wird eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen.

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Durchführung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern.

IX. Haftungsfreistellung

1. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Auftragsgebers geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

2. Im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung, die der Auftragnehmer aufgrund
einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Auftragsgebers führt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie Dokumente und sonstigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für den Rechtsstreit erforderlich sind.

3. Hat der Auftraggeber die Rechts- oder Pflichtverletzung zu vertreten, so hat er dem Auftragnehmer auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwaltskosten) zu ersetzen.

X. Außerordentliche Kündigung

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus folgenden Gründen fristlos zu kündigen,
• wenn der Auftraggeber die nach Abschnitt II. Ziffer 1. angeforderten Dateien und Inhalte nicht innerhalb von 6 Wochen nach Anforderung zur Verfügung stellt. Dem steht es gleich, wenn der Auftraggeber die angeforderten Dateien und Inhalte zwar zur Verfügung stellt, eine oder mehrere Dateien oder Inhalte jedoch vom Auftragnehmer nach Abschnitt II. Ziffer 1. zurückgewiesen wurden und der Auftraggeber nicht binnen 6 Wochen nach der Zurückweisung Ersatz zur Verfügung stellt.
• wenn der Auftraggeber sich mit der Leistung der Vergütung mehr als 2 Wochen in Verzug befindet

2. Wird der Vertrag durch den Auftragnehmer nach Ziffer 1. dieses Abschnittes beendet, so hat der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % der Netto-Vergütung nachzuzahlen, der sofort fällig ist. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden tatsächlich geringer ist.

XI. Schlussbestimmungen

1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.

2. Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-gerichtliche Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Benutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.Schilhab Media & Consulting GmbHSchilhab Media & Consulting GmbH

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